Platzordnung - Campingplatz "Schöner Odenwald"

Campingplatz "Schöner Odenwald"
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Platzordnung für den Campingplatz
"Schöner Odenwald"
69483 Wald-Michelbach
Verantwortliche Leitung: Dieter Dörsam, Tel.06207/2237 Fax.06207/921149
e-mail: info@schoener-odenwald.de
http: www.schoener-odenwald.de

  1. Der Platz ist ausschließlich für Campingtouristen eingerichtet und darf nur von diesen benutzt werden
  2. Bei Ankunft meldet sich der Campingreisende beim Platzwart an, wobei er seinen Personalausweis (Pass) vorlegt, im Meldebuch eintragen wird und gegen eine Leihgebühr von 5.00 € seine Zelt- bzw. Platznummer erhält, die während der gesamten Zeit seines Aufenthaltes offen sichtbar an Zelt, Caravan, Wohnmobil angebracht sein muss. Diese Leihgebühr wird nach Rückgabe der Nummer und Bezahlung der Übernachtungsgebühr zurückerstattet.
  3. Besuch: Als Besucher gilt derjenige, der den Platz betritt, ohne zu Übernachten, gleichgültig ob der Besuch nur für kurze Zeit oder den ganzen Tag dauert. Der Besucher meldet sich vor Betreten des Platzes an der Anmeldung  und bezahlt die Besuchergebühr.
  4. Kameradschaftliches und rücksichtsvolles Verhalten sowie die Beachtung von Ordnung und Sauberkeit sind Pflicht aller Campingbenutzer.
  5. Den Weisungen des Platzwartes muss Folge geleistet werden .Falls nötig ,wird der Platzwart den Stell- platz anweisen. In diesem Fall kann ein eigenmächtiger Platzwechsel nicht gestattet werden.
  6. Das Umzäunen der Zelte und Caravans, sowie Abstecken von Plätzen, kann nicht gestattet werden.
  7. Ebenfalls ist das Umgrenzen der Zelte mit Gräben verboten.
  8. Es darf kein offenes Feuer auf dem Platz entzündet werden.
  9. Das Fahren mit Rädern und Kraftfahrzeugen ist nur für Zu- und Abfahrten auf den hier freigegebenen Wegen erlaubt.
  10. Lärmbelästigungen durch Koffer-Autoradios, Stereoanlagen o. Ähnliches, sowie lautes Schreien oder Singen, sind verboten.
  11. Auf dem Campingplatz sind Hausieren und Werbeveranstaltungen verboten.
  12. Der Stellplatz ist von seinem Benutzer vor der Abreise in Ordnung zu bringen.
  13. Von 22 Uhr abends bis 8 Uhr morgens muss Ruhe auf dem Campingplatz herrschen. Ebenso ist die Mittagsruhe von 13- 15 Uhr einzuhalten. Die Schranken bleiben während dieser Zeit geschlossen.
  14. Hunde jeder Größe müssen an der Leine gehalten werden, sonst sind wir gezwungen Hundeverbot vorzunehmen.
  15. Für Unfälle ,Verletzungen, abhanden gekommenes, beschädigtes oder abgestelltes Eigentum wird von Campingplatzverwaltung  bei Betreten des Campingplatzes keine Haftung übernommen.
  16. Alle Stromentnahmen und deren Gefahren vom Stromkasten des Platzes ausgehend, fallen zu Lasten des Campinggastes.
  17. Jeder Platz ist für einen Caravan bzw. ein Zelt und ein Auto zugelassen, sowie nur für die Familie, die den Platz gepachtet hat. Das Auto darf nur auf dem eigenen Platz abgestellt werden, nicht auf den Wegen oder anderen Plätzen. Sollten Kinder, Verwandte oder sonstige Personen anwesend sein, sind diese sofort bei der Ankunft anzumelden und für die anwesende Zeit die Gebühren zu entrichten.
  18. Der auf dem Campingplatz anfallende Hausmüll ist in den Containern sortiert zu entsorgen.
    Gras und Laub ist in dem bereitgestellten Wagen zu entsorgen.
    Sperrmüllabfuhr, Elektrogeräte und Styropor sind selbst zu entsorgen.
  19. Die Miete für Dauercamper endet mit jedem Kalenderjahr. Die Kündigung bei den Dauerplätzen ist bis zum 31.10.vorzunehmen. Dergleichen gilt auch für die Platzverwaltung. Bei späterer Kündigung ist die volle Jahrespacht für das folgende Jahr zu zahlen. Die Dauerplätze sind bis zum 15.3. des Kalenderjahres voll zu bezahlen und nicht in Raten. Wenn nicht, steht der Platz der Platzverwaltung ohne jede Kündigung frei zur Verfügung zur Weiterverpachtung. Eine Weiterverpachtung des Mieters ist nicht zulässig.
  20. Bei früherer Aufgabe eines Jahresstellplatzes wird keine Restmiete zurückbezahlt und steht der Platzverwaltung zur Weiterverpachtung sofort zur Verfügung.
  21. Jeder Dauercamper verpflichtet sich seinen Rasen zu mähen und Hecken zu schneiden. Wenn nicht, wird das von der Platzverwaltung vorgenommen und in Rechnung gestellt. Bei Beschädigung von Leitungen und Sonstigem ist die Platzverwaltung nicht Ersatzpflichtig.
  22. Die vom Jahrescampern angepflanzten Sträucher und Bäume dürfen bei Aufgabe des Platzes nicht entfernt werden, und gehen kostenlos in das Eigentum des Platzes über.
  23. Die Verwaltung ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Campingplatzes zu verweisen. Grobe Verstöße gegen die Platzordnung haben den sofortigen Platzverweis zur Folge. Eine Erstattung der bezahlten Gebühren kann nicht verlangt werden. Bei Verlassen des Platzes hat die Platzverwaltung sofortiges Weiterverpachtungsrecht ohne jegliche Rückzahlung.
  24. Achtung: Bitte zahlen Sie ihre Rechnung am Tag der Abreise bis 11 Uhr.
  25. Gerichtsstand ist 64658 Fürth im Odenwald.
© 2022 by Rainer Phuripatwattanakul
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